Allgemeine Geschäftsbedingungen der cortexT Consulting (AGB)
für den kaufmännischen Geschäftsverkehr
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für zukünftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.
2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Dienstleistung vorbehaltslos ausführen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Annahme von Auftragserteilungen (z. B. durch Auftragsbestätigungen) oder im Wege tatsächlicher Aufnahme der Leistungserbringung rechtswirksam.
§ 3 Teilleistung sowie Mitwirkung- und Informationspflichten des Kunden
1. Wir sind abweichend von § 266 BGB berechtigt, Teilleistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns die für die vereinbarte Leistung notwendigen Informationen vollständig vor Beginn der Auftragsdurchführung zu liefern und uns, soweit dies für die Auftragsdurchführung erforderlich ist, unbeschränkten Zugang zu seinem Objekt und zu seinen Maschinen zu geben. Insoweit durch uns gesetzte angemessene Termine sind durch den Kunden einzuhalten. Werden diese gesetzten Termine vom Kunden nicht eingehalten, kommen wir mit unserer Auftragsdurchführung insoweit nicht in Verzug, als die Mitwirkung oder Information des Kunden für die Auftragsdurchführung erforderlich ist. Ferner sind wir nach unserer Wahl berechtigt, entweder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.
§ 4 Zahlungsmodalitäten
1. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zu zahlen.
2. Vergütungen verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart ist, netto in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
§ 5 Abnahme
1. Der Kunde ist zur Abnahme unserer Leistungen verpflichtet. Unwesentliche Mängel, welche die Tauglichkeit der Leistung zu dem vertraglich festgelegten Zweck nicht ernsthaft beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern, unbeschadet seines Rechts, gesetzliche Mängelansprüche geltend zu machen. Bei in sich abgeschlossenen Teilleistungen sind wir berechtigt, Teilabnahmen zu verlangen.
2. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme unter Verstoß gegen Ziffer 1 dieser Klausel, so gilt die Abnahme gleichwohl als erfolgt.
3. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Leistungen binnen 14 Tagen nach deren Beendigung abzunehmen, es sei denn, dass die Leistungen wesentliche Mängel aufweisen, die ihn zur Verweigerung der Annahme berechtigen. Nimmt der Kunde die Leistung innerhalb der gesetzten Frist nicht ab, obwohl er hierzu verpflichtet ist, gilt die Leistung als abgenommen.
§ 6 Mängelansprüche, Verjährungsfrist
1. Im Falle einer mangelhaften Leistung hat der Kunde uns Gelegenheit zu mindestens zweimaliger Nacherfüllung innerhalb angemessener Fristen zu geben, sofern dies nicht im Einzelfall unzumutbar ist oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen einen sofortigen Rücktritt des Kunden rechtfertigen. Wir sind im Rahmen der Nacherfüllung nach unserer Wahl berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder die Leistung nochmals mangelfrei zu erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Kunde das Recht, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr, gerechnet vom Tag des Gefahrübergangs auf den Kunden an. Dies gilt nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB und des § 479 Abs. 1 BGB und soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen Vorschriften zwingend gehaftet wird.
§ 7 Haftung
Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, haften wir und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Schadenersatzansprüche des Kunden wie folgt:
1. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Die Haftung für sonstige Schäden ist ausgeschlossen.
3. Der Haftungsausschluss unter Ziffer 2 dieser Klausel gilt nicht, soweit bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen Vorschriften oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften für vertragstypisch vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird.
§ 8 Kündigung des Kunden gemäß § 649 BGB
Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis gemäß § 649 Satz 1 BGB, so sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Auf die vereinbarte Vergütung ist dasjenige anzurechnen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen. Abweichend von § 649 Satz 3 BGB wird vermutet, dass uns 10 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen. Dem Kunden ist ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass uns keine oder eine wesentlich geringere Vergütung als die genannte Pauschale von 10 % zusteht.
§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
1. Der Kunde kann gegen unsere Forderung nur insoweit aufrechnen, als sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder er in einem synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung steht.
2. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn seine Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren.
§ 10 Abtretung von Forderungen
Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung, die wir nicht unbillig verweigern werden, nicht berechtigt, seine gegen uns gerichteten Forderungen abzutreten.
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zum Kunden ist unser Geschäftssitz Roggenweg 43, 41199 Mönchengladbach, sofern der Kunde Kaufmann, Juristische Person des öffentlichen Rechts oder Öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Für Streitigkeiten mit einem Streitwert bis € 5.000,00 ist damit das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt zuständig. Für Streitigkeiten mit einem Streitwert ab € 5.000,01 ist das Landgericht Mönchengladbach zuständig.
3. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.